Glossar



Sozialrecht

Das Sozialrecht umfasst die Gesetze und Verordnungen, die den Bürgerinnen und Bürgern Ansprüche auf Sozialleistungen verleihen. Es handelt sich um ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet. Die Spanne reicht vom Arbeitslosengeld I und II („Hartz IV“) über Ansprüche gegen Kranken- und Pflegekassen sowie das Rentenrecht. Auch Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten oder auf Hilfen zur Erziehung gehören zum Sozialrecht. Hierzu gehören auch Teilhabeansprüche von Menschen mit Behinderungen. Alle Anwälte unseres Büros sind langjährig im Sozialrecht tätig und verfügen über eine breite Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet. Wir beraten und vertreten Einzelpersonen, aber auch Unternehmen und Verbände rund um das Sozialrecht.


Ausländerrecht / Staatsangehörigkeit

Das Ausländerrecht umfasst alle Normen, die den Aufenthalt von Menschen ohne deutschen Pass regeln. Neben dem Recht, nach Deutschland einzureisen und sich hier aufzuhalten, regelt das Ausländerrecht auch, ob Nichtdeutsche arbeiten dürfen oder wo sie ihren Wohnsitz nehmen dürfen. Aber die Ausweisung und Abschiebung gehört zum Ausländerrecht. Bis heute ist das deutsche Ausländerrecht von einer Abwehrhaltung gegenüber MigrantInnen geprägt. Es gibt zahlreiche wichtige Fristen und Vorschriften, die unbedingt eingehalten werden müssen, wenn man schwere Nachteile vermeiden will. Die kompetente Beratung und Vertretung durch Rechtsanwälte ist hier besonders wichtig.


Betreuungsrecht

Für Menschen, die wegen Krankheiten oder Behinderungen ihre rechtlichen Angelegenheiten nicht selbst regeln können, kann eine rechtliche Betreuung eingerichtet werden. Die Betreuung hat die alte Vormundschaft abgelöst und beinhaltet heute vor allem die Unterstützung der Betroffenen, nicht aber deren Bevormundung. Allerdings kann es Situationen geben, in denen sich Betreuer und Betreute nicht einig sind. Dann kann es vorkommen, dass die Betreuer ihre Auffassung auch gegen den Willen der Betreuten durchsetzen. Die Rechtsanwälte Kaya und Jung sind auch als Betreuer und Verfahrenspfleger tätig. Sie haben breite Erfahrung im Betreuungsrecht. Unser Büro vertritt Betreute, aber auch Betreuer in Haftungsangelegenheiten und Strafverfahren.


Strafrecht

Zum Strafrecht gehören Verstöße gegen die „klassischen“ Strafnormen des StGB wie z.B. Diebstahl, Betrug, Körperverletzung, Sexual- und Tötungsdelikte. Aber auch die Verteidigung junger Menschen, Verkehrsdelikte oder Drogenstraftaten erfordern fallen in den Bereich des Strafrechts. Die Folgen, die ein Strafverfahren für die Betroffenen haben kann, sind gravierend. Neben Geldstrafe oder Inhaftierung kann auch der Verlust des Führerscheins oder des Arbeitsplatzes drohen. Unser Büro ist auf allen strafrechtlichen Gebieten tätig. Dies umfasst einerseits die Beratung und Vertretung im Ermittlungsverfahren und vor Gericht. Wir unterstützen Sie jedoch auch nach Rechtskraft des Urteils in der Strafvollstreckung und im Strafvollzug. Rechtsanwalt Jung ist Fachanwalt für Strafrecht.